Unsere interne Meldestelle entsprechend des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) bietet unseren Mitarbeitern die Möglichkeit, Hinweise zu möglichen Verstößen gegen Gesetze, interne Richtlinien oder andere Missstände am Arbeitsplatz vertraulich und sicher zu melden.
Den vollständigen Gesetzestext des Hinweisgeberschutzgesetzes finden Sie hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/hinschg
Ihre Meldung über Verstöße richten Sie bitte:
- per E-Mail an: [email protected]
- per Post: HLS Personal GmbH - Meldestelle HinSchG - Am Neumarkt 30, 22041 Hamburg
Wir ermutigen alle Hinweisgeber, die Meldestelle bei Bedarf zu kontaktieren. Dies ist auch anonym möglich. Mit Ihrer Meldung sind keine persönlichen Konsequenzen zu befürchten.
Nach Ihrer Meldung erhalten Sie - sofern möglich - innerhalb von sieben Tagen eine Eingangsbestätigung. Ihr Hinweis wird gründlich geprüft. Sofern weitere Informationen notwendig sind, nehmen wir Kontakt zu Ihnen auf. Nur wenn die Bewertung einen Verdacht auf einen Verstoß ergibt, wird eine Untersuchung eingeleitet.
Die Ergebnisse der Untersuchung werden ausgewertet und geeignete Maßnahmen getroffen. Innerhalb von drei Monaten nach der Bestätigung des Eingangs Ihrer Meldung werden Sie über das Prüfergebnis und unsere Maßnahmen informiert. Mit Ihren Hinweisen helfen Sie uns, Nachteile für die HLS Personal GmbH, ihre Mitarbeiter und Geschäftspartner abzuwenden.